1. Gesetze prägen das Leben in unserer Gesellschaft sehr wesentlich

Heutzutage werden die wichtigen politischen Entscheidungen von den höheren Parteikreisen im Zusammenspiel mit Lobbyisten und Kontakten einflussreicher Personen aus dem In- und Ausland in für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Räumen getroffen. Gesetze werden im wesentlichen auf der Bundesebene oder der Ebene der EU getroffen, aber sogar Entscheidungen von Weltbank oder Welthandelsorganisation (WTO) werden immer bedeutender für unsere Gesetze. Leider weiß man dann oft nicht, was die wahren Entscheidungshintergründe sind. Außerdem dominieren machtpolitische Überlegungen, Gruppenzwang und direkte Beeinflussung die Entscheidungen sehr. Das heißt, heutige politische Entscheidungen sind intransparent und von Manipulationen bestimmt.

Es ist ein Irrtum zu glauben, Gesetzesentscheidungen würden heutzutage nach demokratischer Diskussion im Parlament durch faire Abstimmungen gewonnen. Wenn das Parlament abstimmt, sind die Entscheidungen im allgemeinen schon vorher getroffen worden. Die Fraktionszwänge und die Zwänge aus anderen „Umständen“ wie z. B. Vorentscheidungen in EU-Gremien oder EU-Konferenzen, sorgen dafür, dass das Parlament nur noch im Sinne der vorher getroffenen Entscheidungen stimmen kann. Vielen Abgeordneten ist das sogar unangenehm, doch sie meinen, nicht anders handeln zu können, wollen sie ihre Position halten oder verbessern.

Das ist für uns als allgemeine Bevölkerung tragisch, weil Gesetze unser Leben oft stark betreffen: Sie regeln unser Zusammenleben und sie bestimmen mit über unseren Wohlstand und die soziale Gerechtigkeit.

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2. Gruppenentscheidungen sind „klüger“

Es ist in verschiedenen Studien nachgewiesen worden, dass Gruppen von unabhängig entscheidenden Menschen mehr Lösungskompetenz entfalten, als eingeschränkte Expertenkreise. Außerdem gilt, dass wir als Volk von Gesetzen selbst betroffen sind, deshalb hat jeder von uns eine andere Entscheidungsverbindlichkeit, als wenn man, wie die meisten Politiker, von den Folgen einer Gesetzesentscheidung nicht betroffen ist, oder von ihr besonders begünstigt wird.

In dem Buch „Weisheit der Vielen“ trägt James Surowietzki zahlreiche Untersuchungen und Veröffentlichungen zu Entscheidungen von großen Gruppen zusammen. Als wesentliche Kriterien für sehr gute Entscheidungen, durchschnittlich höchster Qualität, höher als die von Experten, nennt er:

           •  Vielfalt der Meinungen und Standpunkte

           •  Unabhängigkeit

           •  Dezentralisierung

           •  Aggregation („Zusammenführung“ / Anhäufung / Ansammlung)

Er schreibt bezüglich Gruppenentscheidungen: „If a group satisfies those conditions, its judgement is likely to be accurate.“ Also, wenn eine Gruppe diese Bedingungen erfüllt, ist es wahrscheinlich, dass sie richtig liegt mit ihrem Urteil.

Bezüglich Demokratie und politischer Entscheidungen schreibt er mit Bezug auf ein wissenschaftliches Experiment in den USA, dass einfache Menschen, die genügend Informationen und die Möglichkeit der Diskussion mit verschiedenen Gesprächspartnern haben, in der Lage sind, komplexe Probleme zu verstehen und eine sinnvolle Wahl zu treffen. Das gebe Anlass zu Optimismus in dem Sinn, dass „einfache Leute sich selbst regieren“. (Siehe „The Wisdom of Crowds“, Seite 260).

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3. Faire Verfahren für gute Volksabstimmungen

Der Soziologe Wilfried Heidt hat aus solchen Erkenntnissen und aus Untersuchungen von geschichtlichen Entwicklungen und Erfahrungen sowie zur Selbstbestimmung und Souveränität des Volkes bereits früher ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren entwickelt, das beispielsweise in Flensburger Hefte 24 (siehe Literaturliste) veröffentlich und begründet wurde. In leichter Anpassung auf die heutigen Verhältnisse haben wir dieses Verfahren übernommen und vertreten es im VOTUM-Projekt.

Die wesentlichen Eckpunkte eines solchen Verfahrens sind (im Falle der BR Deutschland):

- Die Dreistufigkeit aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

- Volksinitiative: 100.000 Unterstützende 

- Volksbegehren: 1.000.000 Unterstützende

- Genügend Diskussionszeit zwischen den drei Stufen (3 bis 9 Monate jeweils)

- Faire Informationen: Die Befürworter bzw. Initianten einer Gesetzesvorlage erhalten die Möglichkeit authentisch selbst über ihr Anliegen zu informieren.

- Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet (im Volksentscheid)

- Es gibt keine Themenausschlüsse, es gibt keine Quoren und keine Mindestbeteiligung bei der Abstimmung.

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4. Zum Thema Demagogie schreibt Roland Erne

(Jurist, in Schiller/Mittendorf, Literaturangabe 6) :

„Oft wird von Skeptikern die Besorgnis geäußert, dass die direkte Demokratie Demagogen Tür und Tor öffnen würde. Diese Befürchtung wird von uns nicht geteilt, da der Meinungsbildungsprozess vor Abstimmungen relativ offen und nicht einfach zu manipulieren ist. Laut vorliegendem Modellvorschlag geht einem Volksentscheid immer ein sich über 18 Monate erstreckender Prozess voraus. Deshalb kann eine Volksabstimmung nicht mit einem manipulierbaren, flüchtigen Stimmungsbild einer Meinungsumfrage verglichen werden.

Aufgrund von empirischen Studien am schweizerischen Beispiel lässt sich zudem zeigen, dass mit politischem Marketing allein keine Volksabstimmung zu gewinnen ist. Manipulationsversuche über die Medien scheitern oft an staatsbürgerlichen Kompetenzen sowie an den politischen Bindungen der Bürgerinnen und Bürger (Kriesi 1994). Allerdings zeigt ein italienisches Beispiel aus dem Jahre 1995 auch wie wichtig es ist, in Volksabstimmungs- und Wahlkämpfen einen funktionierenden Medienpluralismus zu garantieren. Die Initiatoren des Legge Mammi Referendums, welches die Medienmacht von Silvio Berlusconi einschränken wollte, scheiterten u.a. an einer unlauteren Abstimmungskampagne des italienischen Medienmagnaten und heutigen Ministerpräsidenten.

Zwar verpflichtete das italienische Recht auch Silvio Berlusconi's Medien zur Gleichbehandlung beider Positionen im Rahmen der Berichterstattung, dies hinderte Berlusconis TV-Sender allerdings nicht daran, mittels massiver Schleichwerbung im Unterhaltungsprogramm in den Abstimmungskampf einzugreifen (Capretti 2001: 161-163).

...

Die Einführung von Volksbegehren in Deutschland würde kaum zu einem radikalen Politikwechsel führen. Dagegen können reformerische Impulse in Politikfeldern erwartet werden, in denen Gruppierungen aktiv sind, die über eine breite Mobilisierungskapazität von Bürgerinnen und Bürgern, aber nur über begrenzte Zugangsmöglichkeiten zum politischen System verfügen. In einem besonderen Maße könnten die Frauen von einer direkt(er)en Demokratie profitieren. Obgleich es bis 1971 dauerte, ehe die schweizerischen Männer das Frauenstimmrecht auf Bundesebene akzeptierten, wirkte sich die direkte Demokratie seitdem nachdrücklich auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau aus (Mottier 1995).

Will man den Anspruch aufrecht erhalten "keinen äußeren Gesetzen zu gehorchen, als zu denen ich meine Beistimmung habe geben können" (Kant 1993: 11), dann genügt es allerdings nicht, mehr Demokratie nur auf der kommunalen, der Landes- und Bundesebene zu wagen. Die nationalstaatlich verfasste Demokratie droht nach und nach untergraben zu werden, da die Staaten zu klein geworden sind, um globale politische, ökonomische und ökologische Herausforderungen zu bewältigen. Deshalb haben viele Staaten Souveränitätsrechte an überstaatliche Organisationen abgegeben, z.B. an die Europäische Union (EU). Daraus ergibt sich die Frage, wie sich eine Organisation wie die EU demokratisch verfassen lässt. Hier kann darauf nicht näher eingegangen werden. Dennoch gehe ich davon aus, dass die direkte Demokratie auch Potentiale beinhaltet, die der EU zugute kommen könnten (Schmitter 2000, Erne u.a. 1995).“

Siehe auch PDF im Internet: http://researchrepository.ucd.ie/bitstream/handle/10197/3845/Obligatorisches_Referendum,_Plebiszit_und_Volksbegehren.pdf?sequence=1

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5. Besondere Literatur-Empfehlungen zum Thema Volksabstimmungen


Schiller, Mittendorf: Literaturangabe 6.

Flensburger Hefte 24: Literaturangabe 8

James Surowiecki: Literaturangabe 7

Grundlagenhefte von Mehr Demokratie: Literaturangabe 12

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6. Literatur und Studien

Wichtige Publikationen zum Thema, denen wir u. a. Informationen entnommen haben:

1. Hans Herbert von Arnim: Fetter Bauch regiert nicht gern: die politische Klasse – selbstbezogen und abgehoben. Kindler, München 1997, ISBN 3-463-40323-4.

2. Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie: Politik ohne Verantwortung – am Volk vorbei. Büchergilde Gutenberg, Frankfurt am Main/ Wien 2000, ISBN 3-7632-5069-7.

3. Otmar Jung: Grundgesetz und Volksentscheid: Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rats gegen Formen direkter Demokratie. Westdeutscher Verlag, Opladen 1994, ISBN 3-531-12638-5.

4. Theo Schiller (Hrsg.): Direkte Demokratie in Theorie und kommunaler Praxis. In: Studien zur Demokratieforschung. Bd. 2, Frankfurt 1999.

5. Theo Schiller: Direkte Demokratie: eine Einführung. Campus-Verlag, Frankfurt am Main/ New York 2002, ISBN 3-593-36614-2.

6. Theo Schiller, Volker Mittendorf (Hrsg.): Direkte Demokratie: Forschung und Perspektiven. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-531-13852-9.

7. James Surowiecki, Die Weisheit der Vielen. Warum Gruppen klüger sind als Einzelne („The wisdom of crowds“). Bertelsmann, München 2005, ISBN 3-570-00687-5. Englisches Original: “The Wisdom of Crowds”,Random House, New York, 2004/2005  ISBN 978-0-385-50386-0. Siehe auch Wikipedia-Artikel unter http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Weisheit_der_Vielen

8. „1789 - 1989 Direkte Demokratie“, Flensburger Hefte 24, ISBN 9783926841162 (früher: 3926841168)

9. Berthold Hasen-Müller und Wilfried Heidt in Flensburger Hefte Sonderheft Nr. 5 - Volkssouveränität und Volksgesetzgebung : Die Kernpunkte der Demokratiefrage Teil 1: Idee und Initiative im Umkreis des Revolutionsjahres 1989/90; Flensburger Hefte Sonderheft Nr. 5: ISBN: 3926841184

10. Rechtsleben und soziale Zukunftsimpulse: Flensburger Hefte, Nr. 25. Von Rudolf Steiners Dreigliederungsidee zur direkten Volksgesetzgebung, Klaus D Neumann (Autor), Wolfgang Weirauch (Autor), Wilfried Heidt (Autor), Robert Jungk (Autor), Ernst Lutterbek (Autor), Rainer Rappmann (Autor), Thomas Mayer (Autor), Karl O Meyer (Autor), Karl M Dietz (Autor), Henning Kullak-Ublick (Autor), Klaus C Köhnke (Autor) Flensburger Hefte, Nr. 25, ISBN: 3926841176,

11. Wikipedia bietet eine gute Übersicht zum Begriff der Direkten Demokratie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Direkte_Demokratie

12. Grundlagen zur Direkten Demokratie findet man gesammelt in den Grundlagenheften von Mehr Demokratie mit einer Sammlung von Argumenten zum Für und Wider. Sie erscheinen von Zeit zu Zeit neu, aktualisiert und können über den Verein Mehr Demokratie e. V. bezogen werden oder man findet vieles daraus unter http://www.mehr-demokratie.de/debatte.html.

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Erhellend ist auch, was der Sozialforscher Andreas Gross über die Ziele bei der Einführung von Volksentscheiden in der Schweiz 1869 zitiert (in Literaturangabe 6):

7. Die Ansprüche der Direkten Demokratie

Der Sozialforscher Andreas Gross zitiert über die Ziele bei der Einführung von Volksentscheiden in der Schweiz 1869 (in Literaturangabe 6): Mit der Einführung der Volksgesetzgebung waren folgende Ansprüche und Hoffnungen verknüpft:

- „Die maßgebende Macht und Gewalt (soll) aus den Händen Einzelner auf die starken Schultern der Gesamtheit verlegen werden";

- „Das republikanische Leben bedürfe der steten und ruhigen Ausgleichung entgegengesetzter Strömungen";

- „Das Volk (soll) mit politischen Kenntnissen und Anschauungen bereichert (werden).";

- „Die Behörden, Staatsmänner, die Repräsentanten werden sich mehr als bisher bemühen, die Volkskreise mir ihren Gedanken und Überzeugungen vertraut zu machen";

- „Das Volk wird ihnen mit dem klaren und unverfälschten Ausdruck seiner Bedürfnisse und Neigungen entgegenkommen"; (alles aus „Der Landbote“)

- „Das geistige Leben des Volkes" soll angeregt werden durch „eine gründliche Beschäftigung mit den großen Fragen des gemeinsamen öffentlichen Wohls" (Der Landbote, 22.2.1868: 273);

- „Wir nehmen die Entscheidung unserer staatlichen Geschicke in die eigene Hand, wir wollen in irgendeiner Form das letzte Wort dazu zu sagen haben" (Der Grütlianer, Bern, 15.7.1868: 274).

- „Der Volkswille und der Zeitgeist, das Verständnis des schlichten Mannes und die großen Gedanken des Staatsmannes (sollen) friedlich vermittelt und versöhnt (werden)."

- „Die Herstellung der Volksherrschaft in glücklicher Verbindung mit der Repräsentation" (Der Landbote, 17.12.1868: 274).

Vgl. Literaturangabe 6.und PDF unter: http://www.andigross.ch/bilder/design.pdf

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8. Artikel aus der Presse

Brand eins:

Schlaue Menge

Wer hätte das gedacht: Der Durchschnitt ist cleverer als viele Experten.

Aus mathematischen Gründen. Siehe:

http://www.brandeins.de/uploads/tx_brandeinsmagazine/114_smart_crowds.pdf

 

Handelsblatt vom 25. Dezember 2011:

Direkte Demokratie hält den Staat schlank

25.12.2011, 10:31 Uhr

Wenn Staaten Schulden machen, dann tun sie das oft hemmungslos. Selbst gesetzliche Grenzen helfen oft nicht. Eine Schweizer Studie weist ihnen einen bestechend einfachen Weg zum Sparen: Sie sollen die Bürger fragen.

London  Ausgeglichene Staatshaushalte haben in Deutschland inzwischen Verfassungsrang: Ab dem Jahr 2016 ist es der Bundesregierung grundgesetzlich verboten, mehr Geld auszugeben, als sie einnimmt. Vier Jahre später gilt diese Schuldenbremse auch für die Bundesländer. In der Euro-Zone sollen automatische Strafen für Haushaltssünder die Regierungen zu Budgetdisziplin zwingen.

Können solche Regeln auf Dauer funktionieren? Die historischen Erfahrungen stellen das infrage. In der Vergangenheit waren Regierungen überaus kreativ darin, Budget-Regeln wie den Stabilitätspakt aufzuweichen oder zu umschiffen. Ein besserer Weg zu solideren Staatsfinanzen besteht möglicherweise darin, den Bürgern selbst mehr Entscheidungsgewalt über die Staatsausgaben zu geben. Zu diesem Schluss kommen die beiden Ökonominnen Patricia Funk (Universität Pompeu Fabra, Barcelona) und Christina Gathmann (Universität Mannheim).

Die Forscherinnen untersuchten in einer akribischen Fallstudie die Entwicklung der Staatsfinanzen aller 25 Schweizer Kantone in den vergangenen 110 Jahren. Dabei stellten sie fest: Je stärker die Einwohner in einem Kanton selbst über die Verwendung der Staatsausgaben mitreden können, desto besser ist es dort um die öffentlichen Finanzen bestellt.

Funk und Gathmann nutzen dabei aus, dass das Ausmaß der Bürger-Mitbestimmung nicht in jedem Schweizer Kanton gleich stark ausgeprägt ist und dass es sich im Laufe der Jahrzehnte immer wieder geändert hat.

...

Fortsetzung unter:

http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/wissenswert/staatsverschuldung-direkte-demokratie-haelt-den-staat-schlank/5977264.html

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