1. Ein allgemeines Volksgesetzgebungs- und Abstimmungsverfahren für ganz Deutschland 

Das richtige Verfahren ist sehr wichtig. Es kommt darauf an, dass es genügend Diskussionszeiten zwischen den Abstimmungsschritten bietet, um die Möglichkeit zur Information und Meinungsbildung zu geben. 

Der Soziologe Wilfried Heidt hat aus Untersuchungen von geschichtlichen Entwicklungen und Erfahrungen sowie zur Selbstbestimmung und Souveränität des Volkes bereits früher ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren entwickelt, das beispielsweise in Flensburger Hefte 24 (siehe Literaturliste) veröffentlich und begründet wurde. In leichter Anpassung auf die heutigen Verhältnisse haben wir dieses Verfahren übernommen und vertreten es im VOTUM-Projekt.

Die wesentlichen Eckpunkte eines solchen Verfahrens sind (im Falle der BR Deutschland):

- Die Dreistufigkeit aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

- Volksinitiative: 100.000 Unterstützende

- Volksbegehren: 1.000.000 Unterstützende

- Genügend Diskussionszeit zwischen den drei Stufen (3 bis 9 Monate jeweils)

- Faire Informationen: Die Befürworter bzw. Initianten einer Gesetzesvorlage erhalten die Möglichkeit authentisch selbst über ihr Anliegen zu informieren.

- Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet (im Volksentscheid)

- Es gibt keine Themenausschlüsse, es gibt keine Quoren und keine Mindestbeteiligung bei der Abstimmung.

VOTUM schlägt nun ein Verfahren für online-Abstimmungen vor.

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2. Der VOTUM-Vorschlag für eine Diskussions- und Abstimmungsplattform im Internet

VOTUM hat einen ersten Vorschlag für ein allgemeines online-Verfahren erarbeitet. Unsere Regelvorschlag sei hier im folgenden vorgestellt. Diese sind unsere ersten Vorgaben für die zu programmierende Plattform. 

Der Vorschlag:

Regeln für Diskussionen und Abstimmungen auf VOTUM.org

Wir suchen gemeinsam vernünftige Vorschläge für:

  • einfache Gesetze auf der Basis des geltenden Grundgesetzes
  • Änderungen des Grundgesetzes
  • eine neue deutsche Verfassung

Teilnahmeregeln für Diskussionen und Abstimmungen bei Votum:

1. Sie registrieren sich bei uns, VOTUM.org, und geben sich einen eigenen Nutzernamen.

2. Ihre Registrierung verpflichtet Sie nicht zur weiteren Teilnahme. Kosten entstehen Ihnen nicht.

3. Sie können auf VOTUM.org

  • eigene Gesetzesvorschläge einstellen, gegebenenfalls eine Erläuterung dazu geben.
  • bestehende Vorschläge kommentieren, unterstützen oder Ihre Ablehnung durch Klicken auf das jeweilige Symbol ausdrücken.
  • an den allgemeinen Abstimmungen teilnehmen.

4. Diskussionen und das Ergebnis der Abstimmungen sind öffentlich.

5. Außer Ihrem Nutzernamen sind alle Ihre Daten bei VOTUM vertraulich. Sie werden niemandem weiter gereicht.

6. Ihre Gesetzesvorschläge und Beiträge werden mit Ihrem Nutzernamen gekennzeichnet.

7. Ihre Stimmabgaben (Unterstützung oder Ablehnung bzw. Abstimmung) sind dagegen auf jeden Fall anonym ohne jede Namenskennzeichnung.

8. Die Beiträge sind sach- oder themenbezogen und in gemäßigtem Tonfall zu halten.

9. Die Beiträge und Gesetzesvorlagen sind neutral ohne Diskriminierung bezüglich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand zu formulieren.

Soweit irgendwelche Missstände beklagt werden, haben sie von allgemeiner Bedeutung zu sein. Der Bezug auf eigene missliche Umstände oder Befindlichkeiten ist zu unterlassen.

10. Gesetzesvorschläge dürfen zwar gegen ein bestehendes Gesetz stehen und Änderungen des Grundgesetzes anstreben, jedoch nicht gegen unabänderliche Festlegungen nach Artikel 79 des Grundgesetzes verstoßen. Insgesamt ist bei allen Vorschlägen für ein Gesetz der Zusammenhang mit der bestehenden Verfassungs- bzw. Rechtsordnung so weit wie möglich zu wahren.

Vorschläge für eine neue Verfassung sind an nichts gebunden, da es sich dann um einen neuen Staat handelt.

11. Bei allen Vorschlägen ist eine kurze Begründung anzufügen, gegebenenfalls ist auf erhebliche Abweichungen von der bestehenden Rechtslage hinzuweisen.

Auch Vorschläge zur Finanzierung gehören zu einem Gesetzesvorschlag.

12. VOTUM e. V. behält sich vor, solche Widersprüche zur geltenden Rechtsordnung von unabhängigen Fachleuten prüfen zu lassen und daraus resultierende gegebenenfalls  hierzu in der Sache neutrale Empfehlungen bzw. Hinweise zu erbeten.

13. Gesetzestexte und sonstige Beiträge sollten so allgemein verständlich wie möglich gehalten werden. Abstimmungsvorlagen zu einem Gesetzestext müssen eindeutig und allgemeinverständlich formuliert sein, damit sie gegebenenfalls auch als offizielle Abstimmungsformel in einem volksunmittelbaren Verfahren dienen können.

14. Wenn Sie einen neuen Gesetzesvorschlag erstellen, wird eine Benachrichtigung an all jene, die diese Option gewählt haben, versendet.

15. Wenn Sie einen bestehenden Gesetzesvorschlag verändern wollen, wird Ihr Änderungsvorschlag den Initianten des ursprünglichen Vorschlags und all denjenigen, die diese Option gewählt haben, elektronisch mitgeteilt. Der Änderungsvorschlag fließt erst dann verbindlich in den ursprünglichen Gesetzestext ein, wenn die Initianten ihm zustimmen.

16. Sie können Gesetzesvorschläge kommentieren und/oder zustimmen oder ablehnen. Auch Ihr Kommentar ist öffentlich. Diejenigen, die diese Option gewählt haben, bekommen eine elektronische Benachrichtigung darüber.

17. Gesetzesvorschläge rutschen im Verlauf der offenen Erörterung durch die Anzahl der Zustimmungen in der Bedeutung nach oben. Sie können nur eine solche Wertung je Vorschlag abgeben.

18. Bei mindestens 10.000 Unterstützungen für eine Abstimmungsvorlage wird ein Abstimmungstermin festgelegt. Alle Registrierten werden hierüber informiert. Der Zeitpunkt der Abstimmung liegt zwischen sechs und 12 Monaten nach dieser Mitteilung. Der grundlegende Inhalt des Gesetzesvorschlags kann nach der Festlegung des Abstimmungstermins nicht mehr geändert werden. Spätestens sechs Monate vor dem Abstimmungstermin kann auch die Formulierung nicht mehr geändert werden.

19. Jede auf VOTUM.org teilnehmende Person ist für Ihre Beiträge selbst verantwortlich. Die Beiträge stellen die Positionen der beitragenden Person dar und nicht die Meinung von VOTUM e. V. Daher lehnt VOTUM e.V. jede Verantwortung für solche Beiträge ab. Das gleiche gilt für eingestellte Links oder Verknüpfungen und die Inhalte der verknüpften Seiten.

20. Wir behalten uns vor, bestimmte Beiträge zu löschen, wie z.B.:

  • gesetzwidrige Äußerungen, insbesondere Aufforderungen zu einer Straftat
  • diskriminierende, beleidigende oder anderweitig diffamierende Äußerungen
  • sachwidrige oder sachfremde Meinungen oder Vorschläge
  • offenkundigen Unsinn

Auf Anfrage kann der Vermittlungsrat Einblick in die zeitliche Textentwicklung („system history“) nehmen und den Wortlaut gelöschter Beiträge prüfen.

21. Die Bindefrist für ein einmal abgestimmtes Gesetz beträgt mindestens drei Jahre, vorbehaltlich einer wesentlich geänderten faktischen Lage.

 

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